Abrechnung
Wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist, entstehen Ihnen keine Kosten. Dafür ist es notwendig, dass Sie zur Erstvorstellung (und dann jeweils einmal im Quartal) die Versichertenkarte Ihres Kindes uns vorlegen.
Wenn Ihr Kind privat versichert ist, teilen Sie uns dies bitte zur Erstvorstellung mit. Wir werden dann mit Ihnen eine Behandlungsvertrag anfertigen.